| Auszug aus dem Zürcher
"Tagesanzeiger" vom 29. Januar 1999: |
| Der Lügendetektor als letzte Hoffnung |
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... Der zu Unrecht beschuldigte Vater gerät in
eine schwierige Lage. Aussage steht
gegen Aussage. Da ist der Lügendetektor oft der letzte Strohhalm, an den sich die
Beschuldigten klammern. Udo Undeutsch, emeritierter Kölner Psychologieprofessor
und Vorkämpfer des Polygrafentests, glaubt denn auch, dass das "Überdiagnostizieren
von sexuellem Missbrauch Einfallstor für die Polygrafentechnik in den juristischen
Be-"
reich" werden könnte... |
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| Auszug aus der
Zeitschrift "FACTS" vom 23. Dezember 1999: |
| Wahrheitssuche |
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Das Schweizer Bundesgericht lässt den
Lügendetektortest als freiwilliges Gutachten zu.
Der Angeklagte kann so seine Glaubwürdigkeit untermauern. Daphna Tavor kombiniert
für ein solches Gutachten den Lügendetektortest mit zwei herkömmlichen Befragungs-
methoden. Nur wenn die drei Ergebnisse übereinstimmen, ist der Test bestanden.
Es ist dann Sache des Richters, ob er das Gutachten als Indiz für die Unschuld
werten will oder nicht. |
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